Implantation von Defibrillatoren


Circa 100.000–200.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an dem sogenannten plötzlichen Herztod. Hierbei kommt es zum Herzstillstand durch Auftreten einer schnellen Kammerrhythmusstörung (Kammertachykardie) oder Kammerflimmern. Patienten mit einer Herzerkrankung, z. B. Durchbutungsstörung oder Schwäche der Herzmuskulatur, vererbt oder durch Entzündung erworben, haben ein 6-10-fach erhöhtes Risiko für das Auftreten des plötzlichen Herztodes.

Beim Auftreten von Kammerflimmern kann dies nur durch eine Wiederbelebung und einen elektrischen Stromimpuls von außen (externe Defibrillation) beseitigt werden und der Patient gerettet werden, ansonsten tritt bereits nach Sekunden bis Minuten eine dauerhafte Schädigung des Gehirns durch die fehlende Blutversorgung auf. Seit Mitte der 80er-Jahre wurde daher der implantierbare Defibrillator (ICD) entwickelt, der Patienten 24h täglich, 365 Tage im Jahr überwacht und im Falle einer schnellen Kammerrhythmusstörung wie Kammerflimmern eine schmerzlose Überstimulation oder auch seltener einen Elektroschock abgibt und damit den plötzlichen Herztod verhindert. Bei Patienten mit einer Herzschwäche, verusacht durch Durchblutungsstörungen oder einer Schwäche der Herzmuskulatur ohne zugrundeliegende Durchblutungsstörung kann der Defibrillator zu einer Lebensverlängerung führen.

Die Implantation erfolgt genauso wie bei einem Herzschrittmacher in lokaler Betäubung und dauert ca. 45min. Im Falle bestimmter EKG-Veränderungen, wie z. B. dem Linksschenkelblock kann eine zusätzliche Sonde am linken Herzen implantiert werden, was nachweislich die Herzschwäche verbessert und zu einer weiteren zusätzlichen Lebensverlängerung führt.

Für weitere Information und Beratung stehen wir Ihnen gerne jederzeit in unserer Schrittmacher- und Defibrillatorsprechstunde zur Verfügung!